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Über das Projekt

Hallo. Schön, dass du dich in diese gemütliche Ecke des Internets verirrt hast. Offensichtlich willst du wissen, was es mit dem Mediawatchingbird auf sich hat. Nun, vor langer, langer Zeit ... Na, mach ich eh nicht. Sowohl im Zuge der Magisterarbeit als auch der Doktorarbeit habe ich mich mit Journalismus, Werbung und Public Relations auseinandergesetzt. Dabei habe ich den gesellschaftlichen Sinn dieser Institutionen herausgearbeitet, die gegenseitigen ökonomischen Abhängigkeiten auf organisatorischer und individueller Ebene beschrieben und die rechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen erforscht. Sollte dich dieser Teaser gepackt haben und du mehr über dieses effektvolle und gegenseitige Abhängigkeitsverhältnis wissen möchtes: here you go.

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Der empirische Teil der beiden Arbeiten konzentrierte sich auf die Erforschung des journalistischen Produkts, das letztlich aus dem Zusammenspiel von Journalismus, Werbung und PR entsteht. Dabei stand die Frage im Zentrum, wie viel von diesen drei Praktiken denn in einer Tageszeitung und deren Onlineausgabe drinstecken.

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Die Ergebnisse

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In der Magisterarbeit wurden zwei Wochen der "Kronen Zeitung", "Heute", "Kleine Zeitung", "Österreich" und "Kurier", insgesamt 64 Ausgaben, analysiert. Dabei konnten 476 Fälle von Schleichwerbung erhoben werden. Da Schleichwerbung gegen § 26 MedienG verstößt, wie du hier nachlesen kannst, handelt es sich dabei folglich auch um einen Gesetzesverstoß. Im Lichte der Aktionsforschung habe ich diese bei der zuständigen Behörde angezeigt, um auch deren Verhalten und Vorgehensweise zu dokumentieren. Dabei haben sich untragbare Zustände gezeigt. Die Beamten waren desinteressiert, haben abgeblockt und sich angestellt, als wären die Fingernägel gerade frisch lackiert. In der LPD Wien hat man sich entschlossen, die Anzeigen nicht zu bearbeiten. Die Beamten der LPD Graz haben die Anzeigen verloren, also das Papier auf dem sie die per Mail gesendeten Bilder ausdruckten. follow me.

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In der Dissertation wurde eine Woche der Tageszeitungen (Online- & Printausgabe) "derstandard.at", "DerStandard", "kurier.at", "Kurier", "krone.at", "Kronen Zeitung" und "heute.at", "Heute" analysiert. Fälle von Schleichwerbung: 500. Ja, auch im Standard. Das behördliche Verhalten gehörte zwar nicht mehr zum Untersuchungsgegenstand, in der Rolle des Wutbürgers sah ich mich aber dennoch verpflichtet, die Fälle bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diesmal war der Wind etwas sanfter und das Gras ein bisschen grüner. Aufgrund mangelnder Ressourcen bei der LPD Wien wurden es am Ende 40 Fälle. Aber man hat Interesse gezeigt, mich als Zeuge geladen und wir gingen Fall für Fall durch. Leider fehlte es den Beamten aber an jeglicher Expertise, was die unterschiedlichen Formen von Schleichwerbung, die gängigen Methoden oder etwa problematische Kennzeichnungen betrifft. Wie also etwas bewerten, bei dem man sich eigentlich gar nicht auskennt? Hm... ein Schuh wird aber erst durch folgenden Umstand daraus:


Bei Verstößen gegen § 26 MedienG handelt es sich um Verwaltungsübertretungen, was zur Konsequenz hat, dass die Polizei sowohl über die Strafe als auch über das Strafmaß im Rahmen des Gesetzes entscheidet. Und es bedeutet auch, dass Menschen, die Schleichwerbung anzeigen, keinen Einblick in das "Verfahren" erhalten und somit auch nichts über die Vorgehensweise, die  Beurteilungskriterien und das Strafmaß erfahren. 

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Aber, aber... was tun?​

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Aufgrund einer glücklichen Fügung hat sich die Möglichkeit für eine parlamentarische Anfrage an das Bundesministerium für Inneres ergeben - der einzige Weg, wie man die Ergebnisse der Polizeiarbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen kann. Das Resultat: Die Anzeigen der Magisterarbeit liegen zu lange zurück (maximal 5 Jahre). Aus den 40 Anzeigen der Dissertation wurden 72 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, und

 

"[...] bisher acht Straferkenntnisse gefällt (sechs am 1. April 2021 mit einer Strafhöhe von je EUR 400,-, und je ein Straferkenntnis am 14. Juni bzw. 21. Oktober 2021 mit einer Strafhöhe von EUR 300,- bzw. EUR 400,-."  parlamentarische Anfrage, S.3

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Stellt man an dieser Stelle die Werbeeinnahmen der Tageszeitung oder den Werbewert für das Unternehmen, Organisation usw. dem Strafmaß gegenüber, muss man zu dem Schluss kommen, dass es sich wohl auszahlt dieses Gesetz zu ignorieren. Der maximale Strafrahmen liegt bei € 20.000 pro Verstoß.  

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The birth of the bird!
 

Aufgrund all dieser Umstände, und weil auch niemand Schleichwerbung anzeigt, spricht man in der juristischen Fachliteratur von einem toten Recht. Und hier sind wir nun schließlich beim Mediawatchingbird angelangt. Eine Anlaufstelle für Schleichwerbung, um ein Recht zu beleben, bei dem einiges im Argen liegt, das aber eigentlich eine wichtige Funktion erfüllen sollte. Nämlich, uns vor manipulativer und getarnter Werbung zu schützen. Das betrifft sowohl versteckte kommerzielle Werbung als auch getarnte politische Werbebotschaften.  

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